Open Access-Angebotskonfigurator

OA und Bildrechte

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Abbildungen wie Fotos, Grafiken oder Diagramme sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechts, unabhängig davon, ob sie kostenlos im Internet verfügbar sind. Die öffentliche Zugänglichmachung dieser Abbildungen ist nur dann kostenlos und ohne vorherige Genehmigung möglich, wenn sie gemeinfrei sind, zur Public Domain gehören oder mit einer Creative Commons-Lizenz versehen sind. Andernfalls ist die Veröffentlichung genehmigungs- und möglicherweise kostenpflichtig. Das bedeutet, dass für die Nutzung des Bildmaterials eine einfache, nicht-exklusive Lizenz von den entsprechenden Rechteinhaberinnen und Rechteinhabern eingeholt werden muss.

Um eine solche Lizenz für eine Abbildung zu erhalten, muss zuerst ermittelt werden, bei wem die Nutzungsrechte liegen. Informationen dazu sind normalerweise im Impressum oder im Abbildungsverzeichnis des betreffenden Buches oder in den Nutzungsbedingungen der Bilddatenbank zu finden. Anfragen an die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber können per Post oder E-Mail gestellt werden. Dabei sollten genaue Angaben zur Abbildung, bibliografische Daten des Textes, in dem die Abbildung veröffentlicht wurde oder veröffentlicht werden soll, sowie die spezifischen Umstände der Veröffentlichung gemacht werden. Außerdem müssen die Rechteinhaber darüber informiert werden, ob und in welchem Umfang Änderungen an der Abbildung vorgenommen wurden oder werden.